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 Welttierschutztag am 4. Oktober

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Conny
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BeitragThema: Welttierschutztag am 4. Oktober   Welttierschutztag am 4. Oktober EmptyFr 02 Okt 2015, 01:02

Welttierschutztag am 4. Oktober

TASSO e.V. fordert Verbot des Abschusses
von Hunden und Katzen



Zehntausende Hunde und Katzen werden jedes Jahr von Jägern erschossen oder in Fallen gefangen und getötet. Genaue Statistiken existieren nicht, da lediglich in fünf Bundesländern die Zahlen erfasst werden. Anlässlich des Welttierschutztags am 4. Oktober fordert TASSO e.V. ein bundesweites Abschussverbot von Haustieren durch Jäger. Hunde und Katzen sind zwar keine jagdbaren Tiere im Sinne des Jagdrechtes, dürfen aber im Rahmen des sogenannten Jagdschutzes getötet werden. So ist es erlaubt, Hunde, die in einem Jagdbezirk ohne ihren Halter oder außerhalb seines Einwirkungsbereichs wildernd angetroffen werden, zu erschießen. Katzen dürfen, je nach Bundesland und Jahreszeit, im Abstand von 200 bis 500 Meter zur letzten Ansiedlung getötet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie Wildtiere gefährden oder nicht. „Die derzeitigen Regelungen sind unverhältnismäßig und gehen weit über das hinaus, was zum Schutz von Wildtieren erforderlich ist“, sagt Mike Ruckelshaus, Leiter Tierschutz Inland bei TASSO.

In der Beziehung zwischen Mensch und Haustier hat sich aber in den vergangenen Jahren ein großer gesellschaftlicher Wandel vollzogen. Menschen empfinden ihre Hunde und Katzen als vollwertige Familienmitglieder. Diese Entwicklung muss sich nun endlich auch in der Jagdgesetzgebung niederschlagen. Ein Abschuss von Haustieren ist durch nichts zu rechtfertigen.

Weitaus mildere Maßnahmen möglich

Bereits jetzt kann mit geltendem Ordnungs- und Polizeirecht gegen wildernde Hunde und deren Halter vorgegangen werden. Darüber hinaus ist die Haltung von Hunden, die andere Tiere hetzen oder reißen, gemäß der Hundeverordnungen und -gesetze der Länder an Auflagen wie Wesenstest, Sachkundenachweis oder polizeiliches Führungszeugnis gebunden. „In diesem Zusammenhang bekräftigen wir unsere Forderung nach einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde sowie nach einer Einführung eines Sachkundenachweises für Hundehalter“, betont Mike Ruckelshaus.

Auch das Töten freilaufender Katzen lehnt TASSO ab und verweist auf die Einführung einer Kastrationspflicht als nachhaltigen Lösungsansatz. Hierfür hat der Gesetzgeber den Kommunen mit einer Erweiterung des Tierschutzgesetzes die rechtliche Grundlage geschaffen, Verordnungen zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Hauskatzen mit Freigang zu erlassen. „Auf diese Weise kann die unkontrollierte Fortpflanzung von Katzen eingedämmt und mittelfristig die Population der Streunerkatzen drastisch gesenkt werden“, erläutert Mike Ruckelshaus. „Wir freuen uns, dass das hessische Darmstadt im Juli 2015 die bundesweit erste Katzenschutzverordnung nach dem Tierschutzrecht erlassen hat. Freigängerkatzen im Stadtgebiet müssen kastriert, gekennzeichnet und laut Verordnung bei TASSO registriert sein.“

Gemeinsam für eine Novellierung des Jagdrechts

Um die Landesregierung Hessen darin zu unterstützen, die hessische Jagdverordnung zu reformieren, hat TASSO das „Bündnis Jagdreform Hessen“ ins Leben gerufen. Gemeinsam mit acht weiteren Tier- und Naturschutzorganisationen setzen wir uns für mehr Tierschutz im hessischen Jagdrecht ein.

Einen ersten Schritt in Richtung Novellierung hat die schwarz-grüne Landesregierung mit dem Entwurf einer neuen Jagdverordnung gemacht: Dieser regelt unter anderem die Jagd- und Schonzeiten in Hessen. „Uns geht der Entwurf jedoch nicht weit genug“, erklärt Mike Ruckelshaus. „Zwar befürworten wir die Initiative der GRÜNEN-Umweltministerin Priska Hinz, die Jagdzeiten an wissenschaftliche und ökologische Erkenntnisse anpassen zu wollen. Wir fordern jedoch eine komplett jagdfreie Zeit von Januar bis September für alle Tiere, ein Jagdverbot für Fuchs, Dachs, Waschbär und Co. und das Verbot der Fallenjagd.“

Weiterhin ermöglicht der Entwurf, Tiere ohne sinnvollen Verwertungszweck (als Nahrungsmittel) und ohne wissenschaftlich belegte ökologische Erfordernis zu töten. „Das ist weder im Sinne des Tierschutzgesetzes, noch entspricht es dem heutigen gesellschaftlichen Verständnis im Umgang mit Tieren“, betont Mike Ruckelshaus. Zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten und Praxisbeispiele belegen, dass insbesondere die Jagd auf Beutegreifer nicht zu einer nachhaltigen Bestandsreduzierung führt und entsprechend keine dauerhafte Auswirkung auf den Artenschutz hat.

Darüber hinaus beabsichtigt die Landesregierung, den Abschuss von Hunden und Katzen einer wissenschaftlichen Bewertung zu unterziehen und gegebenenfalls zu verbieten.

Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben bereits ihre Jagdgesetze novelliert und in diesem Zuge unter anderem den Abschuss von Haustieren weitestgehend verboten. Mit dem Bündnis „Jagdreform Jetzt!“ hatte TASSO im Herbst 2014 in Nordrhein-Westfalen Einfluss auf diese haustierfreundliche Entscheidung genommen.

Weitere Informationen:
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Pressemitteilung vom 24. September 2015:
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